Vertragsabschluss

Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird in aller Regel direkt mit einem Bestattungs­institut geschlossen. Gut vorbereitet lässt sich das Gespräch in Ruhe führen – und ein Vergleich mehrerer Anbieter vermeidet spätere Überraschungen.

Fünf Schritte zum Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags
Vom Vorgespräch bis zur sicheren Aufbewahrung – fünf Schritte.

Vorbereitung

Bevor das Gespräch mit einem Bestattungs­institut geführt wird, hilft es, eigene Vorstellungen in Ruhe zu notieren:

Auch ohne fertiges Konzept ist ein erstes Gespräch möglich. Viele Bestatter führen standardisierte Fragenkataloge, die strukturiert durch alle Punkte gehen.

Wahl des Bestattungs­instituts

Bei der Auswahl helfen mehrere Kriterien:

Sinnvoll ist, mindestens zwei Bestattungs­institute aufzusuchen und sich schriftliche Angebote geben zu lassen.

Das Vorgespräch

Das Vorgespräch dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. Es wird Punkt für Punkt durch die Inhalte eines Vorsorgevertrags gegangen, das Ergebnis schriftlich festgehalten. Eine Vertrauens­person kann beim Gespräch dabei sein – viele Bestattungs­institute begrüßen das ausdrücklich.

Prüfpunkte vor der Unterschrift

Aufbewahrung und Mitteilung

Vom Vertrag sollten mindestens zwei Ausfertigungen existieren: eine bei der vorsorgenden Person, eine bei einer Vertrauens­person oder beim Notar. Die Existenz des Vertrags sollte mindestens einer nahestehenden Person bekannt sein – der beste Vertrag nützt nichts, wenn im Trauerfall niemand davon weiß.

Hilfreich ist eine kurze Notiz im Notfallordner: Name des Bestattungs­instituts, Vertragsnummer, Telefonnummer.

Spätere Änderungen

Lebensumstände ändern sich – Umzug, neue Wohnortpräferenzen, geänderte Wünsche zur Trauerfeier. Ein Vorsorgevertrag sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei einem Umzug in eine andere Region ist zu klären, ob das ursprüngliche Bestattungs­institut weiterhin sinnvoll ist oder ein Wechsel angezeigt erscheint.

Verbraucher­zentralen bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung zur Bestattungs­vorsorge an – gerade für Prüfpunkte rund um Finanzierung und Vertrag bedeutsam, weil unabhängig vom Bestatter.

Häufige Fragen

Wo schließt man einen Bestattungs­vorsorge­vertrag ab?

In aller Regel direkt bei einem Bestattungs­institut. Sinnvoll ist, mindestens zwei Anbieter in einem Vorgespräch kennenzulernen und sich schriftliche Angebote geben zu lassen.

Auch Verbraucher­zentralen beraten unabhängig zur Vertrags­gestaltung.

Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?

Üblicherweise ein bis zwei Stunden. Der Bestatter geht strukturiert durch alle Punkte des Vertrags – Bestattungsart, Trauerfeier, Anzeigen, Grabpflege, Finanzierung.

Eine Vertrauensperson kann beim Gespräch dabei sein.

Kostet das Vorgespräch etwas?

Bei seriösen Bestattungs­instituten ist das Beratungs­gespräch zur Vorsorge unverbindlich und kostenfrei.

Erst beim tatsächlichen Vertrags­abschluss entstehen die im Angebot ausgewiesenen Kosten.