Für Angehörige
Wenn ein Vorsorgevertrag besteht, sind viele Entscheidungen bereits getroffen. Für Angehörige bedeutet das große Entlastung – einige praktische Schritte bleiben dennoch. Eine Orientierung, in welcher Reihenfolge zu handeln ist.
Die ersten Stunden
Tritt der Tod zu Hause ein, ist ein Arzt zu rufen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. In einem Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Eile besteht in diesen Stunden nicht – es ist Zeit für Abschied und ein erstes Atmen.
Vorsorgevertrag finden
Sobald möglich sollte der Vorsorgevertrag herausgesucht werden. Hinweise darauf finden sich oft:
- In einem Notfall- oder Vorsorgeordner.
- In einer Schublade mit persönlichen Unterlagen.
- Bei einer Vertrauensperson oder dem Notar.
- In digitalen Notizen, sofern die Zugänge bekannt sind.
Im Vertrag stehen Name und Kontakt des Bestattungsinstituts sowie eine Vertragsnummer.
Bestattungsinstitut benachrichtigen
Sobald der Vertrag gefunden ist, wird das benannte Bestattungsinstitut informiert. Es übernimmt – sofern vertraglich vereinbart – den Großteil der Organisation: Überführung, Vorbereitung, Trauerfeier, Behördenabwicklung. Angehörige müssen viele Detailentscheidungen nicht mehr treffen.
Sterbeurkunde und Unterlagen
Für die meisten weiteren Schritte werden mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde benötigt. Diese stellt das Standesamt am Sterbeort aus, gegen Vorlage von:
- Totenschein
- Personalausweis oder Pass der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde oder Stammbuch
- Bei Verheirateten oder Verwitweten: Heiratsurkunde oder Ehefassung des Stammbuchs
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
Erfahrungsgemäß sind acht bis zwölf Ausfertigungen sinnvoll – für Versicherungen, Banken, Behörden und sonstige Stellen.
Behördengänge und Abmeldungen
In den Tagen nach der Bestattung sind zu informieren:
- Rentenversicherung und gegebenenfalls Versorgungswerke
- Krankenkasse
- Lebens-, Sterbegeld- und sonstige Versicherungen
- Bank, Bausparkasse, Depot
- Vermieter beziehungsweise Wohnungsunternehmen
- Versorger (Strom, Gas, Wasser), Telekommunikation
- Abonnements, Mitgliedschaften, Vereine
- Finanzamt (Mitteilung über Tod, ggf. Erbschaftsteuer)
Trauerfeier und Beisetzung
Form und Ablauf der Trauerfeier sind im Vorsorgevertrag bereits geregelt. Angehörige können den Rahmen – etwa Auswahl der Eingeladenen, persönliche Worte, kleine Ergänzungen – ausgestalten. Das Bestattungsinstitut begleitet die Vorbereitung Punkt für Punkt.
Nachlass
Nach der Bestattung folgt die Auseinandersetzung mit dem Nachlass: Sichtung von Unterlagen, Kontakt mit Banken und Versicherungen, gegebenenfalls Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Für eine Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis – hier kann ein Termin beim Nachlassgericht oder Notar sinnvoll sein.
Trauerbegleitung wird in vielen Regionen ambulant und kostenfrei angeboten, etwa durch Hospizdienste, Wohlfahrtsverbände oder kirchliche Stellen. Im ersten halben Jahr nach einem Trauerfall ist das für viele eine wichtige Stütze.
Häufige Fragen
- Was ist als Erstes zu tun bei einem Todesfall?
Tritt der Tod zu Hause ein, einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung.
Eile besteht in den ersten Stunden nicht – es ist Zeit für Abschied.
- Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Erfahrungsgemäß acht bis zwölf Ausfertigungen – für Versicherungen, Banken, Renten- und Krankenversicherung, Vermieter, Versorger und Finanzamt.
Die Urkunden stellt das Standesamt am Sterbeort aus.
- Wer trägt die Bestattungskosten, wenn der Verstorbene kein Vermögen hatte?
Zunächst die nach Bestattungsgesetz verpflichteten Angehörigen. Können auch sie die Kosten nicht aufbringen und besteht kein anderes Vermögen, übernimmt das Sozialamt eine angemessene Bestattung.