Für Angehörige

Wenn ein Vorsorgevertrag besteht, sind viele Entscheidungen bereits getroffen. Für Angehörige bedeutet das große Entlastung – einige praktische Schritte bleiben dennoch. Eine Orientierung, in welcher Reihenfolge zu handeln ist.

Sechs erste Schritte für Angehörige im Trauerfall mit Vorsorgevertrag
Sechs Stationen im Trauerfall, wenn ein Vorsorge­vertrag besteht.

Die ersten Stunden

Tritt der Tod zu Hause ein, ist ein Arzt zu rufen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. In einem Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Eile besteht in diesen Stunden nicht – es ist Zeit für Abschied und ein erstes Atmen.

Vorsorgevertrag finden

Sobald möglich sollte der Vorsorgevertrag herausgesucht werden. Hinweise darauf finden sich oft:

Im Vertrag stehen Name und Kontakt des Bestattungs­instituts sowie eine Vertragsnummer.

Bestattungs­institut benachrichtigen

Sobald der Vertrag gefunden ist, wird das benannte Bestattungs­institut informiert. Es übernimmt – sofern vertraglich vereinbart – den Großteil der Organisation: Überführung, Vorbereitung, Trauerfeier, Behörden­abwicklung. Angehörige müssen viele Detail­entscheidungen nicht mehr treffen.

Sterbeurkunde und Unterlagen

Für die meisten weiteren Schritte werden mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde benötigt. Diese stellt das Standesamt am Sterbeort aus, gegen Vorlage von:

Erfahrungsgemäß sind acht bis zwölf Ausfertigungen sinnvoll – für Versicherungen, Banken, Behörden und sonstige Stellen.

Behördengänge und Abmeldungen

In den Tagen nach der Bestattung sind zu informieren:

Trauerfeier und Beisetzung

Form und Ablauf der Trauerfeier sind im Vorsorgevertrag bereits geregelt. Angehörige können den Rahmen – etwa Auswahl der Eingeladenen, persönliche Worte, kleine Ergänzungen – ausgestalten. Das Bestattungs­institut begleitet die Vorbereitung Punkt für Punkt.

Nachlass

Nach der Bestattung folgt die Auseinandersetzung mit dem Nachlass: Sichtung von Unterlagen, Kontakt mit Banken und Versicherungen, gegebenenfalls Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Für eine Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis – hier kann ein Termin beim Nachlassgericht oder Notar sinnvoll sein.

Trauerbegleitung wird in vielen Regionen ambulant und kostenfrei angeboten, etwa durch Hospizdienste, Wohlfahrts­verbände oder kirchliche Stellen. Im ersten halben Jahr nach einem Trauerfall ist das für viele eine wichtige Stütze.

Häufige Fragen

Was ist als Erstes zu tun bei einem Todesfall?

Tritt der Tod zu Hause ein, einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung.

Eile besteht in den ersten Stunden nicht – es ist Zeit für Abschied.

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Erfahrungs­gemäß acht bis zwölf Ausfertigungen – für Versicherungen, Banken, Renten- und Krankenversicherung, Vermieter, Versorger und Finanzamt.

Die Urkunden stellt das Standesamt am Sterbeort aus.

Wer trägt die Bestattungskosten, wenn der Verstorbene kein Vermögen hatte?

Zunächst die nach Bestattungs­gesetz verpflichteten Angehörigen. Können auch sie die Kosten nicht aufbringen und besteht kein anderes Vermögen, übernimmt das Sozialamt eine angemessene Bestattung.