Glossar

Wichtige Begriffe rund um Bestattungsvorsorge, Finanzierung und Bestattungs­ablauf – kurz und verständlich erklärt.

Anonyme Bestattung
Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne namentliche Kennzeichnung. Ort und Zeitpunkt sind den Angehörigen oft nicht im Detail bekannt.
Aufbahrung
Die Zeit zwischen Tod und Bestattung, in der die verstorbene Person in einem Sarg präsentiert wird – entweder im Bestattungs­institut, in einer Friedhofs­kapelle oder zu Hause.
Bestattungsinstitut
Unternehmen, das die Bestattung organisiert: Überführung, Versorgung, Trauerfeier, Behördengänge. Ansprechpartner für Vorsorgeverträge.
Bestattungspflicht
Gesetzliche Verpflichtung, eine verstorbene Person bestatten zu lassen. Sie trifft in Deutschland in festgelegter Reihenfolge die nächsten Angehörigen.
Bestattungs­vorsorgevertrag
Schriftliche Vereinbarung zu Lebzeiten zwischen einer Person und einem Bestattungs­institut, in der Ablauf und Form der eigenen Bestattung festgelegt werden – meist verbunden mit einer Absicherung der Kosten.
Dauergrabpflege
Vereinbarung über die Pflege einer Grabstelle über einen festen Zeitraum, üblicherweise über eine treuhänderisch verwaltete Vorauszahlung an eine Friedhofs­gärtnerei.
Erdbestattung
Klassische Beisetzung im Sarg in einem Erdgrab auf einem Friedhof.
Feuerbestattung
Einascherung im Krematorium mit anschließender Beisetzung der Urne. Verbreitet sind Urnen­reihen­gräber, Urnen­wahl­gräber, Kolumbarien und anonyme Felder.
Friedwald / Ruheforst
Markenrechtlich geschützte Bezeichnungen für Bestattungs­wälder, in denen Urnen im Wurzelbereich von Bäumen beigesetzt werden.
Grabnutzungs­recht
Das von der Friedhofsverwaltung verliehene Recht, eine bestimmte Grabstelle für eine festgelegte Zeit zu nutzen. Wird mit Gebühren erworben und kann verlängert werden.
Insolvenz­schutz
Trennung der Vorsorgesumme vom Vermögen des Bestatters durch eine externe Treuhand, damit das Guthaben einer eventuellen Insolvenz des Bestatters nicht zum Opfer fällt.
Kolumbarium
Bauwerk mit Nischen, in denen Urnen oberirdisch beigesetzt werden.
Liegezeit
Zeitraum, über den eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Wird durch die Friedhofs­satzung festgelegt, in der Regel 15 bis 30 Jahre.
Naturbestattung
Beisetzung in einem Bestattungs­wald oder einer anderen naturnahen Anlage. Verzicht auf Grabstein, oft mit längerer Liegezeit als auf herkömmlichen Friedhöfen.
Schonvermögen
Vermögen, das vom Zugriff der Sozial­leistungs­träger ausgenommen ist. Eine zweckgebundene, angemessen hohe Bestattungs­vorsorge kann unter Voraussetzungen als Schonvermögen gelten.
Seebestattung
Beisetzung einer wasserlöslichen Urne in einem behordlich festgelegten Seegebiet. Mit oder ohne Begleitung durch die Angehörigen.
Sterbegeld­versicherung
Kleine Lebens­versicherung, deren Versicherungs­summe im Todesfall an Hinterbliebene oder direkt an das Bestattungs­institut ausgezahlt wird. Alternative zum Treuhand­modell.
Sterbeurkunde
Vom Standesamt am Sterbeort ausgestellte Urkunde, die den Tod einer Person beglaubigt. Wird für Versicherungen, Banken und Behörden in mehrfacher Ausfertigung benötigt.
Totenschein
Ärztliche Bescheinigung des Todes. Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt.
Trauerredner
Person, die eine weltliche Trauerfeier hält – alternativ zum Geistlichen einer konfessionellen Feier.
Treuhandkonto
Konto, auf dem die Vorsorgesumme zweckgebunden und insolvenz­geschützt verwaltet wird, bis sie im Trauerfall ausgezahlt wird.
Verbraucher­zentrale
Öffentlich geförderte Beratungs­stelle, die unabhängig zu Vorsorge­verträgen, Versicherungen und Vertragsprüfungen berät.
Vorsorgesumme
Im Vorsorgevertrag festgelegter Betrag, der die späteren Bestattungs­kosten decken soll. Wird über Treuhand oder Versicherung abgesichert.
Zweckbindung
Vertragliche Festlegung, dass eine Geldsumme ausschließlich für einen bestimmten Zweck – hier die eigene Bestattung – verwendet werden darf.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Treuhand und Sterbegeld­versicherung?

Beim Treuhandkonto wird die Vorsorgesumme einmalig oder in Raten eingezahlt und insolvenz­geschützt verwaltet.

Eine Sterbegeld­versicherung baut die Leistung über laufende Beiträge auf und zahlt sie im Todesfall aus. Treuhand setzt eine vorhandene Einmalsumme voraus, eine Versicherung verteilt die Belastung über Jahre.

Was bedeutet »anonyme Bestattung«?

Eine Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne namentlich gekennzeichnete Grabstelle. Ort und Zeitpunkt sind den Angehörigen oft nicht im Detail bekannt.

Diese Form wird gewählt, wenn keine Grabpflege gewollt ist oder Angehörige nicht belastet werden sollen.

Was ist eine Bestattungspflicht?

Die gesetzliche Verpflichtung, eine verstorbene Person bestatten zu lassen.

Sie trifft in Deutschland in einer festgelegten Reihenfolge die nächsten Angehörigen – Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister.