Glossar
Wichtige Begriffe rund um Bestattungsvorsorge, Finanzierung und Bestattungsablauf – kurz und verständlich erklärt.
- Anonyme Bestattung
- Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne namentliche Kennzeichnung. Ort und Zeitpunkt sind den Angehörigen oft nicht im Detail bekannt.
- Aufbahrung
- Die Zeit zwischen Tod und Bestattung, in der die verstorbene Person in einem Sarg präsentiert wird – entweder im Bestattungsinstitut, in einer Friedhofskapelle oder zu Hause.
- Bestattungsinstitut
- Unternehmen, das die Bestattung organisiert: Überführung, Versorgung, Trauerfeier, Behördengänge. Ansprechpartner für Vorsorgeverträge.
- Bestattungspflicht
- Gesetzliche Verpflichtung, eine verstorbene Person bestatten zu lassen. Sie trifft in Deutschland in festgelegter Reihenfolge die nächsten Angehörigen.
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Schriftliche Vereinbarung zu Lebzeiten zwischen einer Person und einem Bestattungsinstitut, in der Ablauf und Form der eigenen Bestattung festgelegt werden – meist verbunden mit einer Absicherung der Kosten.
- Dauergrabpflege
- Vereinbarung über die Pflege einer Grabstelle über einen festen Zeitraum, üblicherweise über eine treuhänderisch verwaltete Vorauszahlung an eine Friedhofsgärtnerei.
- Erdbestattung
- Klassische Beisetzung im Sarg in einem Erdgrab auf einem Friedhof.
- Feuerbestattung
- Einascherung im Krematorium mit anschließender Beisetzung der Urne. Verbreitet sind Urnenreihengräber, Urnenwahlgräber, Kolumbarien und anonyme Felder.
- Friedwald / Ruheforst
- Markenrechtlich geschützte Bezeichnungen für Bestattungswälder, in denen Urnen im Wurzelbereich von Bäumen beigesetzt werden.
- Grabnutzungsrecht
- Das von der Friedhofsverwaltung verliehene Recht, eine bestimmte Grabstelle für eine festgelegte Zeit zu nutzen. Wird mit Gebühren erworben und kann verlängert werden.
- Insolvenzschutz
- Trennung der Vorsorgesumme vom Vermögen des Bestatters durch eine externe Treuhand, damit das Guthaben einer eventuellen Insolvenz des Bestatters nicht zum Opfer fällt.
- Kolumbarium
- Bauwerk mit Nischen, in denen Urnen oberirdisch beigesetzt werden.
- Liegezeit
- Zeitraum, über den eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Wird durch die Friedhofssatzung festgelegt, in der Regel 15 bis 30 Jahre.
- Naturbestattung
- Beisetzung in einem Bestattungswald oder einer anderen naturnahen Anlage. Verzicht auf Grabstein, oft mit längerer Liegezeit als auf herkömmlichen Friedhöfen.
- Schonvermögen
- Vermögen, das vom Zugriff der Sozialleistungsträger ausgenommen ist. Eine zweckgebundene, angemessen hohe Bestattungsvorsorge kann unter Voraussetzungen als Schonvermögen gelten.
- Seebestattung
- Beisetzung einer wasserlöslichen Urne in einem behordlich festgelegten Seegebiet. Mit oder ohne Begleitung durch die Angehörigen.
- Sterbegeldversicherung
- Kleine Lebensversicherung, deren Versicherungssumme im Todesfall an Hinterbliebene oder direkt an das Bestattungsinstitut ausgezahlt wird. Alternative zum Treuhandmodell.
- Sterbeurkunde
- Vom Standesamt am Sterbeort ausgestellte Urkunde, die den Tod einer Person beglaubigt. Wird für Versicherungen, Banken und Behörden in mehrfacher Ausfertigung benötigt.
- Totenschein
- Ärztliche Bescheinigung des Todes. Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt.
- Trauerredner
- Person, die eine weltliche Trauerfeier hält – alternativ zum Geistlichen einer konfessionellen Feier.
- Treuhandkonto
- Konto, auf dem die Vorsorgesumme zweckgebunden und insolvenzgeschützt verwaltet wird, bis sie im Trauerfall ausgezahlt wird.
- Verbraucherzentrale
- Öffentlich geförderte Beratungsstelle, die unabhängig zu Vorsorgeverträgen, Versicherungen und Vertragsprüfungen berät.
- Vorsorgesumme
- Im Vorsorgevertrag festgelegter Betrag, der die späteren Bestattungskosten decken soll. Wird über Treuhand oder Versicherung abgesichert.
- Zweckbindung
- Vertragliche Festlegung, dass eine Geldsumme ausschließlich für einen bestimmten Zweck – hier die eigene Bestattung – verwendet werden darf.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Treuhand und Sterbegeldversicherung?
Beim Treuhandkonto wird die Vorsorgesumme einmalig oder in Raten eingezahlt und insolvenzgeschützt verwaltet.
Eine Sterbegeldversicherung baut die Leistung über laufende Beiträge auf und zahlt sie im Todesfall aus. Treuhand setzt eine vorhandene Einmalsumme voraus, eine Versicherung verteilt die Belastung über Jahre.
- Was bedeutet »anonyme Bestattung«?
Eine Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne namentlich gekennzeichnete Grabstelle. Ort und Zeitpunkt sind den Angehörigen oft nicht im Detail bekannt.
Diese Form wird gewählt, wenn keine Grabpflege gewollt ist oder Angehörige nicht belastet werden sollen.
- Was ist eine Bestattungspflicht?
Die gesetzliche Verpflichtung, eine verstorbene Person bestatten zu lassen.
Sie trifft in Deutschland in einer festgelegten Reihenfolge die nächsten Angehörigen – Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister.