Inhalt eines Bestattungsvorsorgevertrags

Ein Vorsorgevertrag hält all jene Entscheidungen fest, die sonst im Trauerfall von den Angehörigen unter Druck getroffen werden müssten. Welche Punkte typischerweise geregelt sind.

Neun typische Bestandteile eines Bestattungsvorsorgevertrags
Neun Bestandteile, die im Vorsorgevertrag üblicherweise geregelt werden.

Person und persönliche Daten

Am Anfang steht die eindeutige Identifikation der vorsorgenden Person: vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Personalausweis- oder Pass­nummer. Für den späteren Trauerfall hilfreich sind zusätzlich Angaben zu Religion, Konfession und gegebenenfalls Mitgliedschaft in einer Gemeinde oder einem Verein.

Bestattungsart

Die Wahl der Bestattungsart ist die zentrale Festlegung im Vertrag. Möglich sind unter anderem:

Eine ausführliche Gegenüberstellung findet sich auf der Seite Bestattungsarten.

Sarg, Urne und Ausstattung

Festgelegt werden Modell und Material von Sarg oder Urne sowie deren Ausstattung – Polster, Kissen, Decke. Bei Feuerbestattungen wird zusätzlich vereinbart, ob ein einfacher Verbrennungs­sarg genügt oder ein hochwertigerer Sarg gewünscht ist.

Auch die Bekleidung der verstorbenen Person kann geregelt werden: eigene Kleidung, ein Totenhemd oder eine konfessionell vorgegebene Form.

Ort der Bestattung

Friedhof, Grabart (Reihen-, Wahl-, Familien-, Urnengrab) und gegebenenfalls die genaue Lage werden im Vertrag fixiert. Ist eine bestimmte Grabstelle bereits vorhanden, wird sie hier benannt. Für Seebestattungen wird das Seegebiet festgelegt, für Bestattungen im Wald die jeweilige Anlage.

Trauerfeier

Die Trauerfeier ist der persönlichste Teil des Vertrags. Geregelt werden in der Regel:

Anzeigen und Druck­sachen

Traueranzeigen in Zeitungen oder online, Trauerkarten, Danksagungen und gegebenenfalls Trauerbilder werden ebenfalls im Vertrag geregelt. Auflage, Format und gegebenenfalls vorformulierte Texte können festgehalten werden.

Grabstein und Grabpflege

Soweit gewünscht, können Art, Material und Beschriftung des Grabsteins definiert werden. Auch die Grabpflege über einen vereinbarten Zeitraum – etwa zehn oder zwanzig Jahre – lässt sich gegen eine separate Vorauszahlung in den Vertrag aufnehmen oder über einen Dauergrabpflege­vertrag mit einem Friedhofs­gärtner regeln.

Vertrauensperson

Sinnvoll ist die Benennung einer Vertrauensperson, die im Trauerfall die Umsetzung des Vertrags begleitet und Detailfragen entscheiden darf, die nicht ausdrücklich geregelt sind. Diese Person sollte vom Bestand des Vertrags wissen und Zugriff auf eine Ausfertigung haben.

Finanzierung

Schließlich wird festgelegt, wie die vereinbarten Leistungen später bezahlt werden. Verbreitet sind zwei Wege:

Welche Punkte tatsächlich aufgenommen werden, hängt von persönlichen Wünschen und der Praxis des jeweiligen Bestattungs­instituts ab. Eine gute Vorbereitung erleichtert das Gespräch – etwa, indem Vorstellungen zu Bestattungsart, Trauerfeier und Finanzierung vorab schriftlich notiert werden.

Häufige Fragen

Welche Punkte müssen mindestens im Vertrag stehen?

Pflicht sind die genaue Identifikation der vorsorgenden Person, die gewählte Bestattungsart, Sarg oder Urne, Ort und Form der Beisetzung sowie die Finanzierung – entweder über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.

Alles Weitere – Trauerfeier, Anzeigen, Grabpflege, Vertrauensperson – ist optional, aber empfohlen.

Kann ich den Vertrag später noch ändern?

Ja. Ein Vorsorgevertrag kann zu Lebzeiten in der Regel jederzeit angepasst werden – etwa bei Umzug, geänderten Wünschen oder veränderten Familien­verhältnissen.

Im Vertrag sollten die Änderungs- und Kündigungs­rechte ausdrücklich geregelt sein.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich umziehe?

Der Vertrag bleibt grundsätzlich gültig. Sinnvoll ist zu prüfen, ob das ursprüngliche Bestattungs­institut auch am neuen Wohnort tätig wird oder ein Wechsel des Anbieters angezeigt erscheint.

Der bestehende Treuhandbetrag wird in dem Fall auf den neuen Bestatter übertragen.