Inhalt eines Bestattungsvorsorgevertrags
Ein Vorsorgevertrag hält all jene Entscheidungen fest, die sonst im Trauerfall von den Angehörigen unter Druck getroffen werden müssten. Welche Punkte typischerweise geregelt sind.
Person und persönliche Daten
Am Anfang steht die eindeutige Identifikation der vorsorgenden Person: vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Personalausweis- oder Passnummer. Für den späteren Trauerfall hilfreich sind zusätzlich Angaben zu Religion, Konfession und gegebenenfalls Mitgliedschaft in einer Gemeinde oder einem Verein.
Bestattungsart
Die Wahl der Bestattungsart ist die zentrale Festlegung im Vertrag. Möglich sind unter anderem:
- Erdbestattung – klassische Beisetzung im Sarg auf einem Friedhof.
- Feuerbestattung – Einascherung und anschließende Beisetzung der Urne (Urnen-, Wald- oder anonymes Grab).
- Seebestattung – Beisetzung der Urne in einem festgelegten Seegebiet, mit oder ohne Begleitung der Angehörigen.
- Anonyme Bestattung – ohne namentlich gekennzeichnete Grabstelle.
- Naturbestattung – Beisetzung der Urne im Wurzelbereich eines Baumes (Friedwald, Ruheforst).
Eine ausführliche Gegenüberstellung findet sich auf der Seite Bestattungsarten.
Sarg, Urne und Ausstattung
Festgelegt werden Modell und Material von Sarg oder Urne sowie deren Ausstattung – Polster, Kissen, Decke. Bei Feuerbestattungen wird zusätzlich vereinbart, ob ein einfacher Verbrennungssarg genügt oder ein hochwertigerer Sarg gewünscht ist.
Auch die Bekleidung der verstorbenen Person kann geregelt werden: eigene Kleidung, ein Totenhemd oder eine konfessionell vorgegebene Form.
Ort der Bestattung
Friedhof, Grabart (Reihen-, Wahl-, Familien-, Urnengrab) und gegebenenfalls die genaue Lage werden im Vertrag fixiert. Ist eine bestimmte Grabstelle bereits vorhanden, wird sie hier benannt. Für Seebestattungen wird das Seegebiet festgelegt, für Bestattungen im Wald die jeweilige Anlage.
Trauerfeier
Die Trauerfeier ist der persönlichste Teil des Vertrags. Geregelt werden in der Regel:
- Ort der Feier (Friedhofskapelle, Kirche, anderer Raum)
- Konfessionelle oder weltliche Form
- Trauerredner oder Geistlicher
- Musikstücke, gegebenenfalls Live-Musik
- Blumenschmuck für Sarg oder Urne
- Bewirtung im Anschluss (Trauerkaffee, Leichenschmaus)
Anzeigen und Drucksachen
Traueranzeigen in Zeitungen oder online, Trauerkarten, Danksagungen und gegebenenfalls Trauerbilder werden ebenfalls im Vertrag geregelt. Auflage, Format und gegebenenfalls vorformulierte Texte können festgehalten werden.
Grabstein und Grabpflege
Soweit gewünscht, können Art, Material und Beschriftung des Grabsteins definiert werden. Auch die Grabpflege über einen vereinbarten Zeitraum – etwa zehn oder zwanzig Jahre – lässt sich gegen eine separate Vorauszahlung in den Vertrag aufnehmen oder über einen Dauergrabpflegevertrag mit einem Friedhofsgärtner regeln.
Vertrauensperson
Sinnvoll ist die Benennung einer Vertrauensperson, die im Trauerfall die Umsetzung des Vertrags begleitet und Detailfragen entscheiden darf, die nicht ausdrücklich geregelt sind. Diese Person sollte vom Bestand des Vertrags wissen und Zugriff auf eine Ausfertigung haben.
Finanzierung
Schließlich wird festgelegt, wie die vereinbarten Leistungen später bezahlt werden. Verbreitet sind zwei Wege:
- Treuhandkonto – die Vorsorgesumme wird auf ein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto eingezahlt.
- Sterbegeldversicherung – laufender Beitrag, im Todesfall wird die Versicherungssumme an das Bestattungsinstitut ausgezahlt.
Welche Punkte tatsächlich aufgenommen werden, hängt von persönlichen Wünschen und der Praxis des jeweiligen Bestattungsinstituts ab. Eine gute Vorbereitung erleichtert das Gespräch – etwa, indem Vorstellungen zu Bestattungsart, Trauerfeier und Finanzierung vorab schriftlich notiert werden.
Häufige Fragen
- Welche Punkte müssen mindestens im Vertrag stehen?
Pflicht sind die genaue Identifikation der vorsorgenden Person, die gewählte Bestattungsart, Sarg oder Urne, Ort und Form der Beisetzung sowie die Finanzierung – entweder über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.
Alles Weitere – Trauerfeier, Anzeigen, Grabpflege, Vertrauensperson – ist optional, aber empfohlen.
- Kann ich den Vertrag später noch ändern?
Ja. Ein Vorsorgevertrag kann zu Lebzeiten in der Regel jederzeit angepasst werden – etwa bei Umzug, geänderten Wünschen oder veränderten Familienverhältnissen.
Im Vertrag sollten die Änderungs- und Kündigungsrechte ausdrücklich geregelt sein.
- Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich umziehe?
Der Vertrag bleibt grundsätzlich gültig. Sinnvoll ist zu prüfen, ob das ursprüngliche Bestattungsinstitut auch am neuen Wohnort tätig wird oder ein Wechsel des Anbieters angezeigt erscheint.
Der bestehende Treuhandbetrag wird in dem Fall auf den neuen Bestatter übertragen.