Treuhandkonto für die Bestattungsvorsorge

Das Treuhandkonto ist die verbreitete Form, eine vereinbarte Vorsorgesumme insolvenzsicher und zweckgebunden anzulegen, bis sie später für die Bestattung verwendet wird.

Geldfluss beim Treuhandmodell für die Bestattungsvorsorge
Vorsorgesumme fließt insolvenz­geschützt über die Treuhand.

Wie ein Treuhandkonto funktioniert

Beim Abschluss des Vorsorgevertrags wird die Summe nicht an das Bestattungs­institut, sondern an eine unabhängige Treuhand­gesellschaft überwiesen. Diese Treuhand verwaltet das Geld zweckgebunden für die im Vertrag festgelegte Bestattung. Erst im Trauerfall – gegen Vorlage der Sterbeurkunde und der Rechnung des Bestatters – werden die Mittel ausgezahlt.

Möglich sind in der Regel zwei Einzahlungs­formen:

Bekannte Treuhand­anbieter

In Deutschland haben sich mehrere Treuhand­gesellschaften etabliert. Verbreitet sind unter anderem:

Welche Treuhand das Bestattungs­institut anbietet, gehört zu den ersten Fragen im Vorgespräch.

Sicherheit und Insolvenz­schutz

Der zentrale Vorteil einer echten Treuhand: Das Vermögen ist getrennt vom Vermögen des Bestatters. Eine Insolvenz des Bestattungs­instituts berührt das Treuhand­guthaben nicht – die Mittel sind zweckgebunden für die vorsorgende Person reserviert.

Wichtig ist, dass tatsächlich eine externe, unabhängige Treuhand­gesellschaft eingeschaltet wird. Eine reine Einzahlung auf ein Konto des Bestatters bietet diesen Schutz nicht.

Verzinsung und Inflation

Treuhand­guthaben werden in der Regel konservativ verzinslich angelegt. Die Renditen sind moderat, decken aber die Inflation oft nicht vollständig ab. Steigen die Bestattungs­kosten zwischen Einzahlung und Trauerfall, kann eine Lücke entstehen, die Angehörige später tragen.

Manche Verträge sehen eine Preisgarantie auf die Bestatter­leistungen vor – das gleicht zumindest diesen Teil der Kosten ab. Friedhofs- und Dritt­kosten bleiben vom Preisniveau im Trauerfall abhängig.

Auszahlung im Trauerfall

Im Trauerfall meldet sich das Bestattungs­institut bei der Treuhand und reicht die Bestattungs­rechnung samt Sterbeurkunde ein. Die Treuhand prüft und zahlt die vereinbarten Leistungen aus. Übersteigt die Vorsorgesumme die tatsächlichen Kosten, wird der Rest an den Nachlass überwiesen.

Änderung und Kündigung

Ein Vorsorgevertrag kann zu Lebzeiten in der Regel geändert werden – etwa bei einem Umzug oder wenn sich Wünsche ändern. Auch eine vollständige Auflösung ist möglich; die eingezahlte Treuhand­summe wird dann zurückgezahlt, gegebenenfalls abzüglich vereinbarter Bearbeitungs­gebühren.

Im Vertrag sollten Kündigungs- und Änderungs­möglichkeiten ausdrücklich geregelt sein.

Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, sollte schriftlich bestätigt sein, dass die Vorsorgesumme an eine externe, insolvenzgeschützte Treuhand fließt. Eine Zahlung direkt an das Bestattungs­institut ist mit dem Risiko verbunden, dass das Guthaben im Insolvenzfall verloren geht.

Häufige Fragen

Ist mein Geld auf dem Treuhandkonto sicher?

Ja, wenn eine echte, externe Treuhandgesellschaft eingeschaltet ist. Das Guthaben ist dann vom Vermögen des Bestattungs­instituts getrennt und auch im Insolvenzfall geschützt.

Wichtig ist, dass die Vorsorgesumme nicht direkt an den Bestatter, sondern an die Treuhand fließt.

Wer ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist die größte und älteste Treuhand­gesellschaft für Bestattungs­vorsorge in Deutschland, getragen vom Bundesverband Deutscher Bestatter.

Sie verwaltet Treuhand­guthaben zweckgebunden für die spätere Bestattung.

Wird mein Treuhandguthaben verzinst?

Ja, in der Regel konservativ – typische Renditen liegen unter denen einer Aktienanlage und decken die Inflation oft nicht vollständig ab.

Manche Verträge gleichen das durch eine Preisgarantie auf die Bestatter­leistungen aus.