Treuhandkonto für die Bestattungsvorsorge
Das Treuhandkonto ist die verbreitete Form, eine vereinbarte Vorsorgesumme insolvenzsicher und zweckgebunden anzulegen, bis sie später für die Bestattung verwendet wird.
Wie ein Treuhandkonto funktioniert
Beim Abschluss des Vorsorgevertrags wird die Summe nicht an das Bestattungsinstitut, sondern an eine unabhängige Treuhandgesellschaft überwiesen. Diese Treuhand verwaltet das Geld zweckgebunden für die im Vertrag festgelegte Bestattung. Erst im Trauerfall – gegen Vorlage der Sterbeurkunde und der Rechnung des Bestatters – werden die Mittel ausgezahlt.
Möglich sind in der Regel zwei Einzahlungsformen:
- Einmalbetrag – die gesamte Vorsorgesumme wird bei Vertragsschluss eingezahlt.
- Ratenzahlung – die Summe wird über einen vereinbarten Zeitraum aufgebaut.
Bekannte Treuhandanbieter
In Deutschland haben sich mehrere Treuhandgesellschaften etabliert. Verbreitet sind unter anderem:
- Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG – Treuhand des Bundesverbandes Deutscher Bestatter.
- Treuhandstelle für Dauergrabpflege – vor allem im Zusammenhang mit Grabpflegeverträgen.
- Regionale und lokale Treuhandlösungen einzelner Bestatter-Verbände.
Welche Treuhand das Bestattungsinstitut anbietet, gehört zu den ersten Fragen im Vorgespräch.
Sicherheit und Insolvenzschutz
Der zentrale Vorteil einer echten Treuhand: Das Vermögen ist getrennt vom Vermögen des Bestatters. Eine Insolvenz des Bestattungsinstituts berührt das Treuhandguthaben nicht – die Mittel sind zweckgebunden für die vorsorgende Person reserviert.
Wichtig ist, dass tatsächlich eine externe, unabhängige Treuhandgesellschaft eingeschaltet wird. Eine reine Einzahlung auf ein Konto des Bestatters bietet diesen Schutz nicht.
Verzinsung und Inflation
Treuhandguthaben werden in der Regel konservativ verzinslich angelegt. Die Renditen sind moderat, decken aber die Inflation oft nicht vollständig ab. Steigen die Bestattungskosten zwischen Einzahlung und Trauerfall, kann eine Lücke entstehen, die Angehörige später tragen.
Manche Verträge sehen eine Preisgarantie auf die Bestatterleistungen vor – das gleicht zumindest diesen Teil der Kosten ab. Friedhofs- und Drittkosten bleiben vom Preisniveau im Trauerfall abhängig.
Auszahlung im Trauerfall
Im Trauerfall meldet sich das Bestattungsinstitut bei der Treuhand und reicht die Bestattungsrechnung samt Sterbeurkunde ein. Die Treuhand prüft und zahlt die vereinbarten Leistungen aus. Übersteigt die Vorsorgesumme die tatsächlichen Kosten, wird der Rest an den Nachlass überwiesen.
Änderung und Kündigung
Ein Vorsorgevertrag kann zu Lebzeiten in der Regel geändert werden – etwa bei einem Umzug oder wenn sich Wünsche ändern. Auch eine vollständige Auflösung ist möglich; die eingezahlte Treuhandsumme wird dann zurückgezahlt, gegebenenfalls abzüglich vereinbarter Bearbeitungsgebühren.
Im Vertrag sollten Kündigungs- und Änderungsmöglichkeiten ausdrücklich geregelt sein.
Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, sollte schriftlich bestätigt sein, dass die Vorsorgesumme an eine externe, insolvenzgeschützte Treuhand fließt. Eine Zahlung direkt an das Bestattungsinstitut ist mit dem Risiko verbunden, dass das Guthaben im Insolvenzfall verloren geht.
Häufige Fragen
- Ist mein Geld auf dem Treuhandkonto sicher?
Ja, wenn eine echte, externe Treuhandgesellschaft eingeschaltet ist. Das Guthaben ist dann vom Vermögen des Bestattungsinstituts getrennt und auch im Insolvenzfall geschützt.
Wichtig ist, dass die Vorsorgesumme nicht direkt an den Bestatter, sondern an die Treuhand fließt.
- Wer ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist die größte und älteste Treuhandgesellschaft für Bestattungsvorsorge in Deutschland, getragen vom Bundesverband Deutscher Bestatter.
Sie verwaltet Treuhandguthaben zweckgebunden für die spätere Bestattung.
- Wird mein Treuhandguthaben verzinst?
Ja, in der Regel konservativ – typische Renditen liegen unter denen einer Aktienanlage und decken die Inflation oft nicht vollständig ab.
Manche Verträge gleichen das durch eine Preisgarantie auf die Bestatterleistungen aus.