Sozialamt und Schonvermögen

Eine Bestattungsvorsorge kann unter bestimmten Voraussetzungen als Schonvermögen gelten – das heißt: sie bleibt von der Verwertung durch Sozial­leistungs­träger ausgenommen, etwa bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung oder im Pflegefall.

Schonvermögen bei Bezug von Sozialleistungen für die Bestattungsvorsorge
Schonvermögen bleibt vor dem Zugriff der Sozial­leistungs­träger geschützt.

Worum geht es

Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, muss sein eigenes Vermögen in der Regel bis auf gesetzlich definierte Freibeträge einsetzen. Eine eigene Würdige Bestattung soll nach Überzeugung der Sozial­ger­ichtsbarkeit aber auch in diesen Fällen möglich bleiben – deshalb kann eine angemessene Bestattungsvorsorge als Schonvermögen anerkannt und nicht zur Bestreitung des Lebens­unterhalts herangezogen werden.

Voraussetzungen

Damit ein Bestattungsvorsorge­guthaben als Schonvermögen gilt, müssen mehrere Punkte erfüllt sein:

Angemessene Höhe

Was als »angemessen« gilt, ist nicht durch ein bundesweit einheitliches Gesetz festgelegt, sondern wird durch die Praxis der Sozial­ger­ichtsbarkeit entwickelt. Verbreitet sind Richtwerte in folgender Größenordnung:

Die genaue Grenze hängt vom konkreten Sozialleistungs­träger, Bundesland und Einzelfall ab. Die Verbraucher­zentralen und einschlägige Sozialrechts­rechtsprechung geben Orientierung.

Strikte Zweckbindung

Entscheidend ist, dass das Guthaben zu Lebzeiten nicht für andere Zwecke verfügbar ist. Eine Sterbegeld­versicherung, die jederzeit gekündigt und ausgezahlt werden kann, wird häufig nicht als Schonvermögen anerkannt. Ein Treuhand­konto mit ausdrücklich vereinbartem Kündigungs­ausschluss zugunsten der Zweckbindung erfüllt die Anforderungen deutlich klarer.

Was sich daraus ergibt

Für die Praxis bedeutet das:

Diese Seite gibt einen Überblick zur Orientierung. Für die konkrete Frage, ob ein bestimmtes Vorsorge­guthaben im Einzelfall als Schonvermögen anerkannt wird, empfiehlt sich eine Beratung durch eine Sozialberatung, die Verbraucher­zentrale oder einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt.

Häufige Fragen

Wird meine Vorsorge auf Sozialhilfe angerechnet?

Nicht, wenn sie als Schonvermögen anerkannt ist. Voraussetzungen sind die zweckgebundene Anlage in einer echten Treuhand, der Insolvenzschutz und eine angemessene Höhe.

Eine jederzeit kündbare Sterbegeld­versicherung wird oft nicht als Schonvermögen anerkannt.

Wie hoch darf die Vorsorgesumme maximal sein?

Eine bundesweit einheitliche Grenze gibt es nicht. Die Sozial­gerichte orientieren sich am regional üblichen Kostenrahmen einer würdigen Bestattung.

Verbreitet sind Werte bis ca. 8.000 bis 10.000 € – abhängig von Bundesland, Sozial­leistungs­träger und Einzelfall.

Ist eine Sterbegeldversicherung als Schonvermögen anerkannt?

Eingeschränkt. Anerkannt wird sie meist nur, wenn sie ausdrücklich an die Bestattung zweckgebunden und nicht jederzeit kündbar ist.

Ein klassisches Treuhandmodell ist in dieser Hinsicht deutlich klarer.